| Wussten Sie... |
| ... dass Fahrräder, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen, gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen müssen. Häufig werden bei Fahrradhändlern allerdings auch Räder verkauft, die diesen Standards nicht entsprechen. Diese müssen nachgerüstet werden, bevor sie auf Straßen oder Radwegen bewegt werden. Für die Einhaltung der Vorschriften ist generell der Fahrer zuständig. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. (Quelle: wikipedia.org) |